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Keine Kürzung der vergütungsfähigen Energieabgabe um (auf nichtenergetische Nutzung entfallende) Elektrizitätsabgabe

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2017/180ÖStZB 2017, 340 Heft 12 v. 20.6.2017

EnAbgVG: § 3 Z 2 idF BGBl I 2004/92

ElAbgG: § 2 Z 3 idF BGBl I 2005/161

Es ist rechtlich nicht gedeckt, die entrichtete und nach § 11 Abs 1 EnAbgVG vergütungsfähige Energieabgabe um die Elektrizitätsabgabe zu kürzen, die auf eine nichtenergetische Nutzung der elektrischen Energie entfällt. § 3 Z 2 EnAbgVG schließt eine Vergütung nach § 1 Abs 1 EnAbgVG nämlich nur insoweit aus, als ein Anspruch auf Vergütung nach dem Erdgasabgabegesetz, Kohleabgabegesetz oder Mineralölsteuergesetz besteht; die Vergütung nach dem Elektrizitätsabgabegesetz ist hingegen nicht angeführt.

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