EStG 1988: § 2 Abs 3
LVO: § 1 Abs 2 Z 1
Wird (neben einer unselbstständigen Tätigkeit) in der eigenen privaten Wohnung eine Kunstgalerie betrieben, stellt dies eine Betätigung dar, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignet und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entspricht.