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Keine gewerbliche Personenbeförderung durch Sachverständigen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/130ÖStZB 2016, 248 Heft 9 v. 2.5.2016

UStG 1994: § 12 Abs 2 Z 2 lit b

Von einer gewerblichen Personenbeförderung kann nur dann gesprochen werden, wenn die Beförderung unternehmensfremder Personen zum eigentlichen Unternehmenszweck eines Gewerbes gehört.

Sind die - durch einen Sachverständigen mit einem Kfz unternommenen - Fahrten erforderlich, um zu jeder Jahreszeit und bei jeder Witterung "Verkehrsunfälle, Seilbahnschäden, Wintersportunfälle und insb Geländewagenunfälle" zu befunden und zu begutachten, sind diese Fahrten im Unternehmenszweck (Erstellung von Sachverständi-

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