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Energieabgabenvergütung - Bewertung von Eigenverbrauchsumsätzen iZm Leistungen einer medizinischen Einrichtung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/118ÖStZB 2016, 229 Heft 8 v. 18.4.2016

EnAbgVG: § 1 Abs 1 idF BGBl I 2004/92

UStG 1994: § 3a Abs 1a Z 2, § 4 Abs 8 lit b idF BGBl I 2003/134

Wie der VwGH im Erkenntnis VwGH 20. 6. 2012, 2010/17/0144, ÖStZB 2013/205, vor dem Hintergrund der damaligen Rechtslage (Energieabgabenvergütung 2002 und 2003) ausgesprochen hat, stellt die Behandlung der eigenen Versicherten - jedenfalls für Zwecke des Energieabgabenvergütungsgesetzes und seiner betriebsbezogenen Ausrichtung - einen Eigenverbrauch iSd § 1 Abs 1 Z 2 UStG 1994 (nunmehr eine sonstige Leistung iSd § 3a Abs 1a Z 2 1. Teilstrich UStG 1994) dar, weil der SV-Träger insoweit keine Leistung am Markt erbringt, sondern lediglich seinem eigenen gesetzlichen Versorgungsauftrag nachkommt.

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