UStG 1994: § 16 Abs 3
Im Fall der Uneinbringlichkeit des Entgelts für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung darf einerseits der Gläubiger seine Umsatzsteuerschuld korrigieren, an-
Seite 211
UStG 1994: § 16 Abs 3
Im Fall der Uneinbringlichkeit des Entgelts für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung darf einerseits der Gläubiger seine Umsatzsteuerschuld korrigieren, an-
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