UStG 1994: 11 Abs 14 idF BGBl 1994/663
Ist der Empfänger einer Provisionsgutschrift ein Nichtunternehmer, trifft auch ihn eine USt-Steuerschuld aufgrund der Gutschrift, wenn er als Nichtunternehmer eine UID-Nummer bekannt gegeben und überdies dem gesondert ausgewiesenen Steuerbetrag nicht widersprochen hat.