EStG 1988: § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 1 und Z 2 lit a
Es ist einem als Geschäftsführer (nichtselbstständig) Tätigem nicht zumutbar, täglich eine Strecke von insgesamt etwa 230 km bei einem Zeitaufwand - im Falle einer frü-
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EStG 1988: § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 1 und Z 2 lit a
Es ist einem als Geschäftsführer (nichtselbstständig) Tätigem nicht zumutbar, täglich eine Strecke von insgesamt etwa 230 km bei einem Zeitaufwand - im Falle einer frü-
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