Gesellschaftsteuer
Kapitalansammlungs-RL 2008/7/EG : Art 5 Abs 2, Art 6
Auf die Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien darf keine indirekte Steuer erhoben werden. Art 5 Abs 2 der RL 2008/7 , der die Erhebung indirekter Steuern auf die Ausgabe von Aktien verbietet, ist nämlich dahin auszulegen, dass er auch einer Steuer auf die Umwandlung bestehender Inhaberaktien in Namensaktien entgegensteht.