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Keine Gesellschaftsteuer auf die Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien

Erkenntnisse des EuGHUniv.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2016/62ÖStZB 2016, 163 Heft 6 v. 17.3.2016

Gesellschaftsteuer

Kapitalansammlungs-RL 2008/7/EG : Art 5 Abs 2, Art 6

Auf die Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien darf keine indirekte Steuer erhoben werden. Art 5 Abs 2 der RL 2008/7 , der die Erhebung indirekter Steuern auf die Ausgabe von Aktien verbietet, ist nämlich dahin auszulegen, dass er auch einer Steuer auf die Umwandlung bestehender Inhaberaktien in Namensaktien entgegensteht.

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