UStG 1994: § 12
Der Flächenschlüssel ist als sachgerechter Maßstab für die Aufteilung der Vorsteuern aus der Errichtung eines Ordinationsgebäudes samt Räumlichkeiten für die Hausapotheke anzusehen.
Auch für (gemischt genutzte) Flächen, auf denen steuerpflichtige Medikamentenumsätze in einem zeitlich nur absolut untergeordneten Ausmaß unmittelbar bewirkt werden, ist ein Vorsteuerabzug zu gewähren. Erfolgt die körperliche Übergabe der Medikamente aus der Hausapotheke demnach in den Sprechzimmern des Arztes, ist dem Umstand der zeitlich untergeordneten Nutzung der Sprechzimmer bei der Aufteilung der auf die Sprechzimmer entfallenden Vorsteuern Rechnung zu tragen. Diese Aufteilung muss gem § 12 Abs 5 und Abs 6 UStG 1994 nicht nach dem Umsatzschlüssel erfolgen, wenn dieser zu keinem möglichst sachgerechten Ergebnis führt.