EStG: § 4 Abs 4
BAO: § 303 Abs 4 idF vor dem FVwGG 2012
Ist alleinige Gesellschafterin einer GmbH eine österreichische Privatstiftung, wobei der Geschäftsführer der GmbH zugleich auch Begünstigter sowohl der (genannten) österreichischen als auch einer (namensgleichen) in Liechtenstein ansässigen Stiftung ist, und begibt die GmbH (ohne öffentliches Anbot und ohne Angeld) Gewinnscheine an die Liechtensteinische Stiftung (hier: im Gesamtnennbetrag von € 185.000,-), obwohl sie in Anbetracht ihrer Vermögens- und Ertragslage niemals Bedarf an einer solchen Finanzierung gehabt hätte, sind Zahlungen der GmbH an die nahestehende Liechtensteinische Privatstiftung aus dem Titel "Zinsenaufwand Gewinnscheine" gesellschaftsrechtlich veranlasst und stellen daher keine Betriebsausgaben bei der GmbH dar. Es liegt vielmehr eine verdeckte Ausschüttung an die österreichische Privatstiftung vor.