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Unterschiedliche Einkünfteermittlungsvorschriften für In- und Auslandseinkünfte als Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2016/18ÖStZB 2016, 54 Heft 3 v. 1.2.2016

Einkommensteuer

AEUV: Art 63

1. Nach belgischem Steuerrecht haben die Eigentümer von nicht vermieteten Immobilien im steuerpflichtigen Einkommen einen fiktiven Mietertrag anzusetzen. Für in Belgien gelegene Immobilien wird dabei das "Katastereinkommen", für in anderen Staaten gelegene Immobilien (Steuerbefreiung nach DBA) für Zwecke des Progressionsvorbehaltes der höhere "Mietwert" herangezogen.

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