Werbeabgabegesetz: § 1 Abs 1 und Abs 2 Z 1 idF BGBl I 2000/142
Die Inhaberin eines Printmediums kann nicht die Festsetzung der Werbeabgabe mit € 0,- begehren, weil das Werbeabgabegesetz - aufgrund der Nichterfassung von Online-Werbung - verfassungswidrig sei.