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BFG: Allfällige Verfassungswidrigkeit der Werbeabgabe wegen Nichterfassung der Online-Werbung - keine Geltendmachung durch Printmedium

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/417ÖStZB 2016, 725 Heft 24 v. 27.12.2016

Werbeabgabegesetz: § 1 Abs 1 und Abs 2 Z 1 idF BGBl I 2000/142

Die Inhaberin eines Printmediums kann nicht die Festsetzung der Werbeabgabe mit € 0,- begehren, weil das Werbeabgabegesetz - aufgrund der Nichterfassung von Online-Werbung - verfassungswidrig sei.

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