BAO: § 85, § 86a
Gemäß § 56 Abs 2 FinStrG, § 86a Abs 2 lit a BAO iVm § 3 der Telekopier-VO ist Voraussetzung für die Zulassung einer Einreichung per Telekopiergerät (Fax-Gerät), dass das Original des Anbringens vor der Übermittlung vom Berufungswerber unterschrieben wird.