UStG 1994: Art 7 Abs 4
Können bei einer USt-Nachschau Beförderungsnachweise erst nachträglich beigebracht werden, so kann die Lieferung gemäß Art 7 Abs 1 UStG 1994 (Vorliegen der materiellen Voraussetzungen) steuerfrei sein, nicht jedoch gemäß Art 7 Abs 4 UStG 1994 (Vertrauensschutzregel), weil ein ordentlicher Kaufmann die gesetzlich vorgesehenen Nachweise zeitgerecht führt (Sorgfaltsmaßstab).