UStG 1994: Art 6 Abs 1
Es genügt für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung im Ursprungsland, dass der innergemeinschaftliche Erwerb im Bestimmungsland nach Unionsrecht steuerbar ist (vgl BFH 21. 1. 2015, XI R 5/13).
UStG 1994: Art 6 Abs 1
Es genügt für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung im Ursprungsland, dass der innergemeinschaftliche Erwerb im Bestimmungsland nach Unionsrecht steuerbar ist (vgl BFH 21. 1. 2015, XI R 5/13).