UStG 1994: § 13 Abs 2 letzter Satz
Ein Vorsteuerabzug aus Reisekosten steht ausländischen Unternehmern auch aus Rechnungen zu, die auf den (nächtigenden) Arbeitnehmer, von dem die Reise ausgeführt worden ist, lauten und nicht auf den Unternehmer selbst (der die Kosten für die Nächtigung wegen der betrieblichen Veranlassung tatsächlich trägt).