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BFG: Vorsteuerabzug bei Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasingnehmer

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/407ÖStZB 2016, 718 Heft 24 v. 27.12.2016

UStG 1994: § 12 Abs 1 Z 1

Für Leasingverträge bestehen im UStG keine Sondervorschriften. Sie sind nach den allgemeinen Bestimmungen des UStG zu beurteilen und je nachdem, ob mit ihnen eine Gebrauchsüberlassung oder eine endgültige Zuwendung vereinbart wurde, als sonstige Leistung oder als Lieferung einzustufen.

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