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BFG: Rückwirkende Rechnungsberichtigung - Abweichung von Rsp des VwGH

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/403ÖStZB 2016, 717 Heft 24 v. 27.12.2016

UStG 1994: § 11 Abs 1a

Liegt eine formal unvollständige Rechnung vor, kann die Erstattung der Vorsteuern trotzdem - in Anlehnung an die Rsp des EuGH - im Erstattungszeitraum der ursprünglichen Rechnungsausstellung gewährt werden, wenn der Antragsteller im laufenden Beschwerdeverfahren berichtigte Rechnungen vorlegt.

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