UStG 1994: § 6 Abs 1
Die von einer Rechtsanwältin bei ihrem Tätigwerden als Sachwalterin erhaltenen Entschädigungen sind umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig. Bei diesen Entschädigungen handelt es sich nämlich nicht um einen echten Schadenersatz und es kommt auch keine Steuerbefreiung zur Anwendung.