UStG 1994: § 3a
Die Inanspruchnahme inländischer Telekommunikationsleistungen durch drittländische Kunden unter Zuhilfenahme des österreichischen Mobilfunknetzes, für das vom österreichischen Telefonprovider sog Roaminggebühren verrechnet werden, stellt keine im Inland steuerpflichtige Leistung dar, weil sich die Ansässigkeit des Leistungsempfängers nach dem Ländercode der SIM-Karte bestimmt.