KStG: § 8 Abs 2
Die Darlehensgewährung einer GmbH an ihren Gesellschafter stellt eine verdeckte Ausschüttung dar, wenn die Darlehensrückzahlung von vornherein nicht gewollt oder
Seite 712
KStG: § 8 Abs 2
Die Darlehensgewährung einer GmbH an ihren Gesellschafter stellt eine verdeckte Ausschüttung dar, wenn die Darlehensrückzahlung von vornherein nicht gewollt oder
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