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BFG: Reduzierung der einer GmbH als Komplementärin zustehenden Haftungsvergütung - verdeckte Ausschüttung

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/392ÖStZB 2016, 712 Heft 24 v. 27.12.2016

KStG: § 8 Abs 2

Einer GmbH als einziger Komplementärin ohne Kapitalanteil einer (personengleichen und typischen) GmbH & Co KG ist als Abgeltung ihres Haftungsrisikos als für die Verbindlichkeiten der GmbH & Co KG unbeschränkt Haftungspflichtige eine Haftungsentschädigung zu gewähren.

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