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BFG: Prozesskosten wegen Behinderung der Tochter - keine außergewöhnliche Belastung

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/386ÖStZB 2016, 710 Heft 24 v. 27.12.2016

EStG: § 34

Ist die Tochter auf Grund eines behaupteten Behandlungsfehlers zu 100 % behindert, sind die Kosten des in weiterer Folge gegen den mutmaßlichen Schädiger geführten Schadenersatzprozesses - in Anbetracht der die Eltern treffenden Unterhaltspflicht - nicht unmittelbar zur Abwendung einer existenzbedrohenden Notlage der Tochter erforderlich; sie erwachsen dem Steuerpflichtigen daher nicht zwangsläufig.

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