EStG: § 34
Ist die Tochter auf Grund eines behaupteten Behandlungsfehlers zu 100 % behindert, sind die Kosten des in weiterer Folge gegen den mutmaßlichen Schädiger geführten Schadenersatzprozesses - in Anbetracht der die Eltern treffenden Unterhaltspflicht - nicht unmittelbar zur Abwendung einer existenzbedrohenden Notlage der Tochter erforderlich; sie erwachsen dem Steuerpflichtigen daher nicht zwangsläufig.