EStG: § 4 Abs 4
Der Umsatzsteuer kommt im Allgemeinen nur "Durchlaufcharakter" zu, weshalb auch eine Umsatzsteuernachforderung nicht zu Betriebsausgaben führen kann.
Wenn die Umsatzsteuernachforderung allerdings nicht weiterverrechnet werden kann, muss die Mehrvorschreibung grundsätzlich als Betriebsausgabe berücksichtigt werden, es sei denn, diese Umsatzsteuer bezöge sich auf Betriebsausgaben, die schon netto nicht als Betriebsausgabe Anerkennung finden können (siehe VwGH 27. 1. 2009, 2006/13/0062, ÖStZB 2009/396).