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Verdeckte Ausschüttung - keine KESt bei bloß treuhändigem Halten von GmbH-Anteilen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/358ÖStZB 2016, 675 Heft 23 v. 9.12.2016

EStG: § 95 Abs 5

BAO: § 280 idF vor BGBl I 2013/14

1) Für die Beurteilung eines Sachverhaltes als verdeckte Ausschüttung ist ua Voraussetzung, dass einem Anteilsinhaber ein Vermögensvorteil aus gesellschaftsrechtlicher Veranlassung zugewendet wird.

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