EStG 1988: § 34, § 35
Bezieht eine Pensionistin und Bezieherin von Pflegegeld nach einer dringenden Empfehlung von Ärzten und Sozialbetreuern Essen auf Rädern, da sie sonst in eine Alteneinrichtung ziehen oder eine 24-Stunden-Hilfe in Anspruch nehmen müsste, entstehen ihr dadurch keine behinderungsbedingten Mehraufwendungen, auch wenn sie die in einem Gasthaus zubereiteten Speisen nicht im Gasthaus, sondern zu Hause konsumiert.