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Essen auf Rädern keine außergewöhnliche Belastung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/328ÖStZB 2016, 616 Heft 21 v. 8.11.2016

EStG 1988: § 34, § 35

Bezieht eine Pensionistin und Bezieherin von Pflegegeld nach einer dringenden Empfehlung von Ärzten und Sozialbetreuern Essen auf Rädern, da sie sonst in eine Alteneinrichtung ziehen oder eine 24-Stunden-Hilfe in Anspruch nehmen müsste, entstehen ihr dadurch keine behinderungsbedingten Mehraufwendungen, auch wenn sie die in einem Gasthaus zubereiteten Speisen nicht im Gasthaus, sondern zu Hause konsumiert.

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