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Selbst wenn diese Rechtsfolge im nationalen Recht nicht angeordnet ist: Kein Vorsteuerabzugsrecht und keine MwSt-Steuerbefreiung bei Mitwirkung des Unternehmers an Betrug

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2016/5ÖStZB 2016, 12 Heft 1 und 2 v. 22.1.2016

MwSt

MwStRL 2006/112/EG : Art 41 Abs 2, Art 168

Sechste RL 77/388/EWG : Art 17 Abs 2 und 3, Art 28b Teil A Abs 2

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