Selbst wenn diese Rechtsfolge im nationalen Recht nicht angeordnet ist: Kein Vorsteuerabzugsrecht und keine MwSt-Steuerbefreiung bei Mitwirkung des Unternehmers an Betrug
Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2016/5ÖStZB 2016, 12 Heft 1 und 2 v. 22.1.2016