UStG 1994: § 2 Abs 1
BAO: § 22
Verpachten zwei Agrargemeinschaften gemeinsam eine Grundfläche als Eigenjagd, so ist die Verpachtungsleistung der Verpächtergemeinschaft zuzurechnen, die selbst Unternehmereigenschaft hat. Den beiden Agrargemeinschaften dürfen hingegen keine anteiligen Umsätze aus der Jagdverpachtung zugerechnet werden.