EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 8 lit b idF vor BGBl I 2008/85
Die Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten einer bebauten Liegenschaft ist durch einen Schätzungsakt vorzunehmen, für dessen Durchführung nähere gesetzliche Vorschriften nicht bestehen.
EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 8 lit b idF vor BGBl I 2008/85
Die Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten einer bebauten Liegenschaft ist durch einen Schätzungsakt vorzunehmen, für dessen Durchführung nähere gesetzliche Vorschriften nicht bestehen.