KommStG 1993: § 1, § 5 Abs 1
EStG 1988: § 15 Abs 2, § 25 Abs 1 Z 1 lit a
Die Beurteilung von kostenlosen Safes und Schließfächern für Mitarbeiter eines Bankinstituts als nicht steuerbar - wegen der Ausschließlichkeit des Interesses des Arbeitgebers an dieser Zurverfügungstellung - würde voraussetzen, dass die Mitarbeiter alternativ auch bei anderen Banken ohne weiteres kostenlos Safes oder Schließfächer hätten benützen können.