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Kostenlose Benützung von Safes und Schließfächern für Bankmitarbeiter

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/175ÖStZB 2016, 326 Heft 11 v. 10.6.2016

KommStG 1993: § 1, § 5 Abs 1

EStG 1988: § 15 Abs 2, § 25 Abs 1 Z 1 lit a

Die Beurteilung von kostenlosen Safes und Schließfächern für Mitarbeiter eines Bankinstituts als nicht steuerbar - wegen der Ausschließlichkeit des Interesses des Arbeitgebers an dieser Zurverfügungstellung - würde voraussetzen, dass die Mitarbeiter alternativ auch bei anderen Banken ohne weiteres kostenlos Safes oder Schließfächer hätten benützen können.

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