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Wechsel der Gewinnermittlungsart - Antrag auf Rücklagenbildung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/147ÖStZB 2016, 270 Heft 10 v. 23.5.2016

EStG 1988: § 4 Abs 10 Z 3 lit b idF BGBl I 2007/99

Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart ist - idF der Rechtslage des AbgSiG 2007 - eine Antragstellung, die (auf den Grund und Boden entfallenden) stillen Reserven einer Rücklage zuzuführen, nur in der Steuererklärung des Jahres des Wechsels der Gewinnermittlung zulässig. Die Frist zur Antragstellung endet somit mit Einreichung der Steuererklärung.

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