EStG 1988: § 4 Abs 10 Z 3 lit b idF BGBl I 2007/99
Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart ist - idF der Rechtslage des AbgSiG 2007 - eine Antragstellung, die (auf den Grund und Boden entfallenden) stillen Reserven einer Rücklage zuzuführen, nur in der Steuererklärung des Jahres des Wechsels der Gewinnermittlung zulässig. Die Frist zur Antragstellung endet somit mit Einreichung der Steuererklärung.