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Selbstständige Tätigkeit als Finanzdienstleister im Jahr der Finanzkrise - keine Liebhaberei

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/144ÖStZB 2016, 267 Heft 10 v. 23.5.2016

EStG: § 2

LVO: § 1 Abs 1, § 2

Bei einer Betätigung mit Einkünftevermutung liegen innerhalb der ersten drei Kalenderjahre ab Beginn der Tätigkeit jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum). Ein Anlaufzeitraum darf jedoch dann nicht angenommen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls damit zu rechnen ist, dass die Betätigung vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet wird.

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