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KESt-Haftung für verdeckte Ausschüttung - Ernstlichkeit einer Rückzahlungsabsicht trotz fehlender Sicherheiten möglich

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2015/99ÖStZB 2015, 250 Heft 9 v. 6.5.2015

KStG 1988: § 8

Weist das Verrechnungskonto eines Gesellschafters Verbindlichkeiten gegenüber der GmbH auf, die auf Entnahmen des Gesellschafters (für dessen private Lebenssphäre) basieren, hängt das Vorliegen verdeckter Ausschüttungen va von der Ernstlichkeit einer Rückzahlungsabsicht hinsichtlich der von der Gesellschaft empfangenen Beträge ab.

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