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Teilwertabschreibung einer Forderung gegenüber Gesellschafter keine verdeckte Gewinnausschüttung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/85ÖStZB 2015, 217 Heft 8 v. 24.4.2015

KStG: § 8 Abs 2

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