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Keine nachträgliche Ausblendung unbarer Entnahmen durch Einbringungsbilanzänderung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/82ÖStZB 2015, 211 Heft 8 v. 24.4.2015

EStG 1988: § 4 Abs 2 idF vor BGBl I 2012/112, § 11a

UmgrStG: § 16 Abs 5 Z 2

Unbare Entnahmen iSd § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStG bewirken bei der GmbH das Entstehen einer Verbindlichkeit, beim Gesellschafter das Entstehen einer Forderung.

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