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Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Schausteller auch für Indoor-Freizeitpark für Kinder

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/64ÖStZB 2015, 162 Heft 6 v. 16.3.2015

UStG 1994: § 10 Abs 2 Z 11

Seite 162


Die Regelung des § 10 Abs 2 Z 11 UStG 1994 betreffend den ermäßigten Steuersatz von 10 % für die Leistungen als Schausteller ist in Umsetzung des Richtlinienrechts der EU erlassen worden. Solcherart kommt bei Auslotung des Bedeutungsinhaltes der "Leistungen als Schausteller" das Gebot der unionsrechtskonformen Interpretation zur Anwendung. Im Rahmen dieser Interpretation darf dem Tatbestandsmerkmal "Schausteller" nicht ein so enger Inhalt beigemessen werden, dass die nationale Regelung eine Ungleichbehandlung von miteinander konkurrierenden Unternehmern zur Folge hätte.

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