GrEStG: § 1 Abs 1 Z 4
Wird von einem Ehepaar eine Liegenschaft (samt Wohngebäude und Friseursalon) unter Einräumung einer Kaufoption zugunsten der Leasingnehmer (= Ehepaar) geleast und wird dieses Optionsrecht sodann an die Tochter der Leasingneh-
GrEStG: § 1 Abs 1 Z 4
Wird von einem Ehepaar eine Liegenschaft (samt Wohngebäude und Friseursalon) unter Einräumung einer Kaufoption zugunsten der Leasingnehmer (= Ehepaar) geleast und wird dieses Optionsrecht sodann an die Tochter der Leasingneh-