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Keine sonstigen Bezüge allein durch Bezeichnung als "Bonus"

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/33ÖStZB 2015, 92 Heft 4 v. 16.2.2015

EStG 1988: § 67

Wird eine Zahlung monatlich in gleicher Höhe mit dem "Gehalt" ausbezahlt, kann nicht aus der Bezeichnung "Bonus" auf das Vorliegen "sonstiger" - nicht als laufender Lohn zu besteuernder - Bezüge geschlossen werden.

VwGH 30. 10. 2014, 2011/15/0140

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