Zollkodex: Art 203, Art 206
MwStRL 2006/112/EG : Art 71
Wird eine zollpflichtige Ware, die sich in einem Zolllagerverfahren (Nichterhebungsverfahren) befindet, aus dem Zolllager geraubt, dann entsteht die Zollschuld nach Art 203 Zollkodex, weil die Ware damit der zollamtlichen Überwachung entzogen wurde. Auf einen solchen Fall ist eine Befreiung von der Zollschuld nach Art 206 Zollkodex wegen bloß als Folge von höherer Gewalt eingetretener Pflichtverletzungen nicht anwendbar.