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Zulassungssteuer auf gebrauchte Pkw bei Import nach einer Umstellung des nationalen Steuersystems

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2015/24ÖStZB 2015, 71 Heft 3 v. 2.2.2015

Kfz-Zulassungssteuern, NoVA

AEUV: Art 110

Nach Art 110 Abs 1 AEUV darf kein Mitgliedstaat auf Waren aus anderen Mitgliedstaaten inländische Abgaben erheben, die höher sind als jene auf gleichartige inländische Waren. Werden Pkw auf dem Gebrauchtwagenmarkt eines Mitgliedstaats zum Verkauf angeboten (allenfalls nach einem früheren Import in diesen Mitgliedstaat), sind sie als den später neu eingeführten Gebrauchtwagen "gleichartige" inländische Waren anzusehen, wenn diese Pkw aufgrund ihrer Eigenschaften miteinander im Wettbewerb stehen.

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