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Keine Berechtigung zur Stellung eines Erstattungsantrages bei bloß wirtschaftlicher Tragung einer Eingangsabgabenschuld

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/329ÖStZB 2015, 723 Heft 24 v. 18.12.2015

ZK: Art 239

Die Berechtigung einen Erstattungsantrag zu stellen, kommt folgenden Personen zu:

der Person, die die Abgaben entrichtet hat;

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