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Abgabenhinterziehung - Wiederaufleben der Strafbarkeit des verdrängten Delikts

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/315ÖStZB 2015, 692 Heft 23 v. 1.12.2015

FinStrG: § 33 Abs 1 und Abs 2 lit a

Gemäß § 33 Abs 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt.

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