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KESt-Befreiung - Einrichtung zum Ersatz von in Krankenanstalten verursachten Schäden

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/305ÖStZB 2015, 679 Heft 23 v. 1.12.2015

KStG 1988: § 21 Abs 2

Eine Einrichtung, die - durch Behandlungen in Krankenanstalten verursachte - Schäden ersetzt, erbringt Leistungen, die (zumindest) im Nahebereich der Unterstützung bei Krankheit, Unfall oder persönlicher Hilfsbedürftigkeit liegen. Somit ist sie als Unterstützungseinrichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechtes iSd § 21 Abs 2 KStG 1988 zu beurteilen.

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