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Begünstigte Besteuerung einer Infektionszulage für Stationsarzt

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/303ÖStZB 2015, 676 Heft 23 v. 1.12.2015

EStG 1988: § 68 Abs 5 dritter Teilstrich

Eine Gefahrenzulage für einen Stationsarzt in einem orthopädischen Spital kann nur dann begünstigt besteuert werden, wenn dieser in der Arbeitszeit überwiegend mit Arbeiten betraut ist, die zwangsläufig eine Gefahr darstellen.

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