BAO: § 188, § 191
Selbst wenn die Ehefrau des Kommanditisten einer KG
unentgeltlich die Bücher und Aufzeichnungen der Mitunternehmerschaft führt,BAO: § 188, § 191
Selbst wenn die Ehefrau des Kommanditisten einer KG
unentgeltlich die Bücher und Aufzeichnungen der Mitunternehmerschaft führt,