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Abziehbarkeit von Unterhaltszahlungen an Eltern

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/286ÖStZB 2015, 644 Heft 22 v. 20.11.2015

EStG 1988: § 34 Abs 7 Z 4 idF BGBl 1993/818

Werden Unterhaltsleistungen eines StPfl von dessen (nicht selbsterhaltungsfähigen) Eltern in erster Linie zur Finanzierung ihrer Krankenheitskosten verwendet, können diese Zahlungen beim Sohn als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein.

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