EStG 1988: § 34 Abs 7 Z 4 idF BGBl 1993/818
Werden Unterhaltsleistungen eines StPfl von dessen (nicht selbsterhaltungsfähigen) Eltern in erster Linie zur Finanzierung ihrer Krankenheitskosten verwendet, können diese Zahlungen beim Sohn als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein.