BAO: § 23 Abs 3
EStG1988: § 15
Erwirbt eine Ehefrau vom Arbeitgeber ihres Ehemannes mit Kaufvertrag eine Wohnung (Penthouse) in der Innenstadt von Wien zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis, ist im selben Jahr bei den nichtselbstständigen Einkünften des Ehemannes ein geldwerter Vorteil - in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem gezahlten Preis und dem höheren Verkehrswert - anzusetzen. Ein solcher Vorteil aus dem Dienstverhältnis ist auch dann zugeflossen, wenn sich nachträglich in einem Zivilprozess die zivilrechtliche Nichtigkeit des Kaufvertrages herausstellt, die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen aber dessen wirtschaftliches Ergebnis eintreten und bestehen lassen.