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Anerkennung eines Veräußerungsverlustes trotz vorangegangener Ausschüttung

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/252ÖStZB 2015, 589 Heft 20 v. 15.10.2015

KStG: § 12 Abs 3 Z 1

Gem § 12 Abs 3 Z 1 KStG darf ein Verlust anlässlich der Veräußerung nur insoweit abgezogen werden, als nachgewiesen wird, dass die Wertminderung oder der Verlust nicht mit Einkommensverwendungen iSd § 8 Abs 2 und 3 der Körperschaft, an der die Beteiligung besteht, in ursächlichem Zusammenhang steht.

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