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Erwerb Kapitalanteile - Zinsbegriff umfasst (bis 12. 6. 2014) auch Nebenkosten für Kapitalüberlassung

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/251ÖStZB 2015, 589 Heft 20 v. 15.10.2015

KStG: § 11 Abs 1 Z 4 idF vor BGBl I 2014/40

Gem § 11 Abs 1 Z 4 KStG idF BGBl I 2004/57 gelten auch Zinsen iZm der Fremdfinanzierung des Erwerbes von Kapitalanteilen, soweit sie zum Betriebsvermögen gehören, als Betriebsausgaben.

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